Pflegegrad was ist das?

Die Einstufung basiert in der Regel auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Begutachtet werden die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Patienten: Der Gutachter beurteilt, wieviel der Klient noch für sich selbst sorgen kann und welche Hilfen er im Alltag braucht. Berücksichtigt werden dabei nicht nur körperliche Störungen, sondern in gleichem Maße auch emotionale und/oder psychische.

 

Einstufung :

Der Gutachter kommt nach Terminvereinbarung zum Patienten nach Hause. An diesem Termin sollten auch Angehörige, Erziehungsberechtigte und alle anderen Personen teilnehmen, die die pflegebedürftige Person unterstützen. Sie können dem Prüfer wertvolle Einblicke in die Unabhängigkeit und die Fähigkeiten der Beteiligten geben. Konkret bewerten Experten die folgenden sechs Lebensbereich  bei der Einteilung der Versorgungsstufen:

 

  • Alltags- und Sozialkontakt Gestaltung: die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu gestalten, direkten Kontakt zu anderen Menschen herzustellen etc.
  • Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme: nächtliche Angst, Ängste, Aggression, Schutz vor Pflegemaßnahmen etc.

Selbstversorgung: waschen und anziehen, essen und trinken, alleine auf die Toilette gehen usw.

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung in Raum und Zeit, Fakten verstehen, Risiken erkennen, verstehen was andere sagen, etc.
  • Bewältigung und selbstständige Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Bedürfnisse und Belastungen: die Fähigkeit zur selbstständigen Einnahme von Medikamenten, zur Blutdruckmessung oder zum Arztbesuch etc.
  • Mobilität (körperliche Beweglichkeit): morgens aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen etc.

Das Ergebnis der Begutachtung wird in 4 bis 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. 

 

Die fünf Pflegegrade

 

Grad der Pflegebedürftigkeit

Erhöhung des Pflegegeldes um

Pflegegrad 1

kein Anspruch auf Pflegegeld

Pflegegrad 2

332 Euro (statt bislang 316 Euro)

Pflegegrad 3

573 Euro (statt bislang 545 Euro)

Pflegegrad 4

765 Euro (statt bislang 728 Euro)

Pflegegrad 5

947 Euro (statt bislang 901 Euro)

Die ambulante Pflegesachleistung kann auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Neben diesen Grundleistungen können Zusatzleistungen wie Vorsorge, Kurzzeitpflege, Beihilfen für Pflegehilfsmittel oder barrierefreie Hausreparaturen beantragt werden. 

 

Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI 

 

Wenn Sie einen gewissen Grad an Pflege haben und die Pflege nicht durch eine Pflegeperson erfolgt, erhalten Sie ein Pflegegeld. Damit dieses Geld dauerhaft ausbezahlt werden kann, müssen Sie Ihrer Pflegekasse regelmäßig eine professionelle Beratungsunterstützung nachweisen. Diese Beratungen sind kostenlos und werden von unsere Pflegedienstleiterin bei Ihnen zuhause durchgeführt.

 

Pflegegrad

Häufigkeitstabelle

Pflegegrad 1

Freiwillige 

Pflegegrad 2-3

Zweimal im Jahr

Pflegegrad 4-5

Viermal im Jahr 

Nützliches Wissen

Brauchen Sie Hilfe?

Rückruf

Wir sind hier um Ihnen zu helfen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. 

Bitte beachten Sie, dass unsere Arbeitszeiten von 9:00 bis 16:00 Uhr sind. Wir werden uns innerhalb dieses Zeitraums bei Ihnen melden.