Kompetente Unterstützung und individuelle Lösungen

Professionelle Pflegeberatung durch Pflegedienst Morgenstern in Hilden

Willkommen bei Pflegedienst Morgenstern, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für Pflege und Betreuung zu Hause in Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Erkrath, Düsseldorf, Leichlingen und Leverkusen. Unser kostenloser Beratungsservice ist darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung zu bieten, damit Sie die bestmögliche Betreuungslösung erhalten.

Doctor desk with stethoscope and documents

Umfassende Betreuung zu Hause

Unser Team von Pflegeexperten bei Pflegedienst Morgenstern bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen:

Kostenlose Beratung für gesetzlich und privat Versicherte

Unsere Pflegeberatung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Wir kommen persönlich zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten.

Spezialisiert auf verschiedene Erkrankungen und Lebensumstände

Unser Pflegedienst bietet eine breite Palette spezialisierter Dienstleistungen für Patienten mit verschiedenen Krankheiten und Bedingungen. Unser Team besteht aus hochqualifizierten Pflegefachkräften, die sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Diabetes, Schlaganfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Muskelatrophie, Schwangerschaft, postoperativer Betreuung und vielen anderen Gesundheitszuständen spezialisiert haben.

Diabetes ist eine chronische Erkrankung, die eine spezielle Pflege erfordert, um den Blutzuckerspiegel zu überwachen, Insulin zu verabreichen und Patienten bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens zu unterstützen. Schlaganfallpatienten benötigen eine intensive Rehabilitation, um ihre Mobilität und Funktion wiederherzustellen.

Für Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten haben, ist eine sorgfältige Überwachung der Vitalfunktionen und eine medikamentöse Betreuung von größter Bedeutung. Bei Multiple Sklerose steht die Symptomkontrolle und die Förderung der Lebensqualität im Vordergrund.

Muskelatrophie erfordert spezifische Rehabilitationsmaßnahmen, um den Muskelschwund zu verlangsamen und die Beweglichkeit zu erhalten. Schwangere Frauen benötigen eine besondere Betreuung sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt.

Unser Pflegeteam verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um individuelle Pflegepläne zu entwickeln, die auf die einzigartigen Bedürfnisse jedes Patienten zugeschnitten sind. Wir bieten auch postoperative Betreuungsdienste an, um Patienten nach chirurgischen Eingriffen eine optimale Genesung und Rehabilitation zu ermöglichen.

Unser Ziel ist es, Patienten und ihren Familien während dieser herausfordernden Zeiten Sicherheit, Komfort und Unterstützung zu bieten. Durch unsere spezialisierten Dienstleistungen helfen wir unseren Patienten, ein möglichst hohes Maß an Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erreichen.

Unsere Vorgehensweise

1. Bedarfsanalyse
vor Ort

Wir besuchen Sie zu Hause, um Ihre persönlichen Bedürfnisse zu verstehen und eine umfassende Bedarfsanalyse durchzuführen.

2. Erstellung eines individuellen Pflegeplans

Basierend auf Ihren Bedürfnissen entwickeln wir gemeinsam einen detaillierten Pflegeplan, der medizinische, pflegerische und alltagsunterstützende Maßnahmen umfasst.

3. Beratung und Organisation

Während der Beratung bieten wir Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge zur Organisation zu Hause, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen und Anpassungen.

4. Klärung finanzieller Fragen

Wir informieren Sie über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere für gesetzlich Versicherte, bei denen die Beratung kostenfrei ist.

Wer ist Pflegebedürftig

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen. Dies kann aufgrund von Krankheiten, Behinderungen oder dem Alter auftreten. Pflegebedürftige Personen sind nicht in der Lage, grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens (wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität) eigenständig durchzuführen und sind daher auf Pflege angewiesen.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Begutachtungsverfahrens.

Wer ist Pflegebedürftig
Young female nurse helping senior woman to get dressed

Pflegegrade

Die Einteilung in Pflegegrade wurde mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt, um den individuellen Bedarf an Pflegeleistungen besser zu erfassen. Es gibt fünf Pflegegrade (PG 1 bis PG 5), die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen richten. Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt auf Basis des Begutachtungsergebnisses des MDK. Jeder Pflegegrad definiert den Umfang der Pflegeleistungen, die die pflegebedürftige Person erhalten kann.

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Erheblicher Unterstützungsbedarf bei mindestens zwei von sechs Bereichen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, etc.)
  • Kein regelmäßiger Bedarf an pflegerischen Leistungen
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Erheblicher Unterstützungsbedarf bei mindestens drei von sechs Bereichen des täglichen Lebens
  • Regelmäßiger Bedarf an pflegerischen Leistungen
  • Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Erheblicher
  • Unterstützungsbedarf bei mindestens vier von sechs Bereichen des täglichen Lebens
  • Großer regelmäßiger Bedarf an pflegerischen Leistungen
    Möglicherweise erste Anzeichen für eine demenzielle Erkrankung
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Erheblicher
  • Unterstützungsbedarf bei mindestens fünf von sechs Bereichen des täglichen Lebens
  • Hoher regelmäßiger Bedarf an pflegerischen Leistungen
    Fortgeschrittene demenzielle Erkrankung mit besonderen Anforderungen
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
  • Vollständige oder nahezu vollständige Hilfsbedürftigkeit bei allen Bereichen des täglichen Lebens rund um die Uhr
  • Höchster regelmäßiger Bedarf an pflegerischen Leistungen
  • Sehr fortgeschrittene demenzielle Erkrankung mit intensivem Betreuungsbedarf

Wann & wie oft muss die Beratung stattfinden?

Die Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig stattfinden, insbesondere bei Personen mit höheren Pflegegraden. Folgende Beratungsintervalle sind festgelegt:

  • Pflegegrade 1 und 2: Die Beratung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle sollte mindestens einmal halbjährlich erfolgen. Dabei werden individuelle Bedürfnisse besprochen und Pflegeleistungen angepasst.
  • Pflegegrade 3 bis 5: Die Beratung muss mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden. Diese häufigere Beratung ist aufgrund des höheren Pflegebedarfs und der möglichen Veränderungen im Gesundheitszustand erforderlich.

Die Pflegeberatung hat das Ziel, die Pflegesituation zu stabilisieren, pflegende Angehörige zu entlasten und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Sie umfasst Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützung bei Anträgen sowie Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Entlastungsangeboten. Die Beratung kann durch ambulante Pflegedienste, Pflegeberatungsstellen oder den MDK erfolgen, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse und der Pflegebedarf angemessen abgedeckt sind.

Häufig gestellte Fragen

Die Pflegeberatung erfolgt regelmäßig und ist an bestimmte Zeitintervalle gebunden, abhängig vom Pflegegrad:

  • Pflegegrade 1 und 2: Mindestens einmal halbjährlich
  • Pflegegrade 3 bis 5: Mindestens einmal vierteljährlich

Während der Pflegeberatung werden individuelle Bedürfnisse und Herausforderungen besprochen. Dazu gehören Informationen über Pflegeleistungen, Unterstützung bei Anträgen, Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und vieles mehr.

Die Pflegeberatung kann je nach Bedarf und Vereinbarung zu Hause, in Pflegeeinrichtungen oder in Beratungsstellen stattfinden. Auch telefonische oder Online-Beratungen sind möglich.

Eine Pflegeberatung kann direkt beim zuständigen Pflegedienst, bei einer Pflegeberatungsstelle oder beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beantragt werden. In der Regel wird die Pflegeberatung automatisch durch den MDK bei der Feststellung des Pflegegrades initiiert.

Ja, die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Ja, auch Personen, die bisher keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, haben das Recht auf eine Pflegeberatung. Dies kann insbesondere für präventive Maßnahmen oder zur frühzeitigen Planung von Pflegebedürfnissen sinnvoll sein.

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Rückruf

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Bitte beachten Sie, dass unsere Arbeitszeiten von 9:00 bis 16:00 Uhr sind. Wir werden uns innerhalb dieses Zeitraums bei Ihnen melden.